4. Jahr: Berufspraktikum / Staatliche Anerkennung
Im Berufspraktikum, oder Anerkennungsjahr, arbeiten Sie schon in Ihrem Beruf und schließen einen Vertrag mit der von Ihnen gewählten Einrichtung. In diesem Jahr werden Sie durch Ihre Praxislehrkraft begleitet und Sie kommen an ca. elf Tagen zu Studien- und Seminarveranstaltungen an die Schule. Nach erfolgreicher Teilnahme am Kolloquium zum Ende des Berufspraktikums wird Ihnen dann die staatliche Anerkennung verliehen.
Hochschulzugangsberechtigung
Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2021 erhalten Absolvent*innen der Fachschule für Sozialpädagogik ("staatlich anerkannte Erzieher*innen") eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Damit können Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung direkt an allen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg ein Studium beginnen, ohne dafür die bisherige Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ablegen zu müssen.
Bachelor Professional
Nach einem Beschluss des baden-württembergischen Kultusministeriums tragen Absolvent*innen der Fachschule für Sozialpädagogik ("staatlich anerkannte Erzieher*innen") ab dem Schuljahr 2020/21 die Berufsbezeichnung "Bachelor Professional".